Marta  

Übersetzungsdienstleistungen

MARTA PAPINA
DIPLOM-ÜBERSETZERIN UND JURISTIN (LL.M.)

Ihre Spezialistin für qualitativ hochwertige Übersetzungen.

 
  
 
 
 

 

 
 

Diplom-Übersetzerin und Dolmetscherin für Polnisch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Marta Papina, Diplom-Übersetzerin, 76547 Sinzheim, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Übersetzerin“), und dem Auftraggeber (nachfolgend bezeichnet auch als „Kunde“), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Übersetzerin. Die Auftragsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Auftragserteilung

Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Mündliche Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Ein Auftrag gilt als von der Übersetzerin angenommen, wenn die Annahme schriftlich bestätigt wurde.  Der Ausgangstext wird vom Kunden auf persönlichem, postalischem, fernschriftlichem oder elektronischem Weg an die Übersetzerin übergeben. Der Auftrag gilt mit Übergabe des Materials und einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers als erteilt. Für Verzögerungen, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übergabe des Ausgangstextes entstehen, übernimmt die Übersetzerin keine Haftung. Der Auftraggeber hat die Übersetzerin spätestens bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Die Übersetzerin behält sich vor, zur Klärung von Darstellungen oder Aussagen im Ausgangstext beim Auftraggeber zurückzufragen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Dieser Verpflichtung wird auch dann in vollem Umfang nachgekommen, wenn in derartigen Fällen bei Anwendung normaler Sorgfalt nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis, die Übersetzung auf der Grundlage des verstandenen Sinngehalts erarbeitet werden kann. Deshalb sollte jede Textvorlage nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten. Ausreichende und vollständige Informationen und Unterlagen (wie z.B. Terminologielisten, Glossare des Kunden, Referenztexte, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, frühere Übersetzungen in der Sache etc.), die zur Erstellung der Übersetzung bzw. Bearbeitung eines Textes notwendig sind (z.B. im Falle einer Angleichung an die beim Auftraggeber eingeführte Firmenterminologie), hat der Kunde vor oder mit der Auftragserteilung unaufgefordert der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Ausführung

Die Übersetzerin darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es für zweckmäßig erachtet wird, Dritter bedienen. Dabei haftet sie nur für eine sorgfältige Auswahl. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung der Übersetzerin erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen Übersetzerin und Auftraggeber. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Aufgabe der Auftragnehmerin ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Von einer Übersetzung kann erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt. Sie braucht aber dessen Qualität nicht zu übertreffen; denn es ist nicht die Aufgabe des Übersetzers, Textvorlagen ohne besonderen Auftrag zu verbessern, so z. B. sinnentstellende orthographische oder Interpunktionsfehler, mehrdeutigen Ausdruck, umständliche Formulierungen oder andere Mängel zu beseitigen. Für alle Mängel des Ausgangstextes haftet ausschließlich der Auftraggeber. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden alle Übersetzungen als Maschinenreinschrift, die keine erheblichen orthographischen oder grammatikalischen Fehler enthalten und sprachlichen Gepflogenheiten im Wesentlichen entsprechen, erstellt. Bevor solche Erstentwürfe zu anspruchsvollen Drucksachen verarbeitet werden, sollten sie Gegenstand weiterer Durchsichten und evtl. Verbesserung durch den Auftraggeber sein. Auf ausdrücklichen Wunsch übernimmt die Übersetzerin gegen besonderes Honorar auch die Bearbeitung bis zur Druckreife, sowie das Korrekturlesen der Fahnenabzüge. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Übersetzerin. Bei Arbeiten, die wegen vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks die angestrebte Qualität der Dienstleistung nicht erreichen, d.h. wenn z. B. notwendige Durchsichten und Verbesserungen unterbleiben müssen, Handkorrekturen in der Erstschrift nicht ins Reine übertragen werden können oder sonstige, vom Auftraggeber zu vertretende Gründe einer normalen Ausführung im Wege stehen, können die vorgenannten Qualitätszusagen der Dienstleistung nicht sichergestellt werden. Ein Minderungsanspruch für den Auftraggeber entsteht dadurch nicht. Eine eventuelle Einsparung von Arbeitsgängen in derartigen Fällen gilt durch die dadurch entstandene Mehrbelastung infolge unverschuldeten Zeitdrucks als ausgeglichen.

5. Reklamationen und Mängelbeseitigung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so werden Reklamationen nur anerkannt, wenn sie bei
offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der ohne Verzug vorzunehmenden Untersuchung derselben und bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei der Übersetzerin unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Auch im nicht kaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter bestimmter Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Sämtliche Mängelrügen sind im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung sowie im kaufmännischen Verkehr bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung und nach Ablauf von zwei Wochen nach Entdeckung des versteckten Mangels ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber Mängel ordnungsgemäß gerügt und begründet, so ist die Übersetzerin verpflichtet, nach ihrer Wahl nachzubessern, umzutauschen, zu mindern oder zu wandeln (§§ 633, 634 BGB). Für die Mängelbeseitigung ist vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Führt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung zu keiner Mängelbeseitigung, so lebt das Recht auf Minderung oder Wandlung wieder auf.

6. Haftung

Die Haftung der Übersetzerin und ihrer Erfüllungsgehilfen (unabhängig vom Haftungsgrund) beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach ist dieser auf den Auftragswert begrenzt. Die Übersetzerin führt ihre Leistungen entsprechend den schriftlichen Anweisungen des Kunden aus. Für die genaue, unmissverständliche und rechtzeitige Konkretisierung des Auftrages, insbesondere mit Blick auf den Zweck des Produktes oder der Leistung bzw. die geplante Verwendung des Produktes oder der Leistung, ist allein der Kunde verantwortlich. Die Übersetzerin haftet nicht für Übersetzungsfehler bzw. Textfehler, die vom Kunden durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder durch fehlerhafte oder unleserliche Originaltexte verursacht werden. Aussagen der Übersetzerin begründen nur dann eine Zusicherung oder Garantie, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Übersetzerin haftet nicht für Beschädigung oder Verlust auf dem Versandweg. Ferner haftet die Übersetzerin nicht für Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht werden. Eine Haftung der Übersetzerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen elektronischen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. Darüber hinaus haftet die Übersetzerin für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Übersetzerin (ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) beruhen, nach den gesetzlichen Regeln. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten ferner bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und wesentlicher Vertragspflichten.

7. Lieferfristen

Lieferfristen und -termine werden bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart und sind bindend. Sie werden von der Übersetzerin nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des von der Übersetzerin zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von der Übersetzerin unangemessen lange überschritten worden ist und er in elektronischer oder schriftlicher Form eine Nachfrist gesetzt hat. Die Übersetzerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat (z. B. Postweg, Serverproblem etc.). Ist für die Leistung der Übersetzerin die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt oder anderen für die Übersetzerin unabwendbaren Ereignissen oder Umständen, so ist die Übersetzerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus seiner Meinung nach nicht eingehaltenen Terminzusagen Wandlungs- oder Minderungsansprüche abzuleiten. Das Recht auf Kündigung des Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. Für die Rechtzeitigkeit der Übersetzungs- oder Textdienstleistung ist die Versendung der Übersetzung oder des bearbeiteten Textes maßgeblich.

8. Datenschutz

Die Übersetzerin verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Die Übersetzerin wird diese Informationen und persönlichen Daten weder Dritten gegenüber offen legen noch auf andere Weise Dritten zur Verfügung stellen. Persönliche Angaben werden von uns nur zu Kontaktzwecken benutzt. Die Übersetzerin wird alle anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (z.B. das deutsche Bundesdatenschutzgesetz, die europäische Datenschutzrichtlinie) befolgen. Insbesondere wird die Übersetzerin persönliche Daten des Kunden Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Kunden offen legen bzw. zugänglich machen.

9. Vergütung und Grundlage der Berechnung

Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Valuta vereinbart ist. Die Preise können zum jeweiligen Zeitpunkt geändert werden. Wir berechnen das Honorar für die Übersetzung unmittelbar nach deren Fertigstellung. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ohne Abzug per Banküberweisung oder bar. Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind. In besonderen Fällen, z. B. Erstbestellungen durch unbekannte Auftraggeber ohne Hinweis ausreichender Bonität, sind andere Zahlungsbedingungen anwendbar, wie z. B. Vorauskasse oder Nachnahme. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen inklusive Sonder- und Leerzeichen. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Zum Honorar kommen noch eventuelle Nebenkosten wie z. B. Portogebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen  etc., sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzu. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung. Die Übersetzerin behält das Urheberrecht an den hergestellten Materialien (z.B. der Übersetzung). Die Übersetzerin behält sich sämtliche Rechte im Zusammenhang mit diesen Materialien vor. Alle etwaigen gewerblichen Schutzrechte verbleiben im Eigentum der Übersetzerin und dürfen nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung der Übersetzerin verwendet werden. Der Kunde stellt die Übersetzerin von der Haftung wegen urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung oder Textbearbeitung – auch von Dritten – gegenüber der Übersetzerin geltend gemacht werden können.

11. Vertragskündigung

Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehender Vertrag von uns durch fristlose Kündigung beendet werden, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen (§ 626 BGB) zu befürchten ist, dass unser Honoraranspruch durch den Auftraggeber nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Einer besonderen Form der Kündigung bedarf es hierbei nicht. Irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns können nicht geltend gemacht werden. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dazu gesetzlich oder vertraglich berechtigt zu sein, ist dieser in jedem Fall verpflichtet, unseren bis zum Vertragsende aufgrund von Arbeitszeitaufwand entstandenen Honoraranspruch zu erfüllen. Maßgebend für unseren Zeitaufwand sind dann ausschließlich unsere Aufzeichnungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, ob und in welcher Höhe ein Schaden nicht entstanden ist.

12. Störung, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Viren

Für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Unsere EDV (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien, usw.) werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, DFÜ (Modem) oder jegliche andere Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

13. Änderungen

Die Übersetzerin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Ankündigung durch Einstellen der geänderten AGB auf der Internetseite zu ändern. Die Übersetzerin wird den Auftraggeber unverzüglich von den Änderungen in Kenntnis setzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang dieser Mitteilung den Änderungen, so werden die geänderten AGB anstelle der bisherigen AGB Bestandteil aller bestehenden Verträge.

14. Wirksamkeit

Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.

15. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Wohnsitz der Übersetzerin zuständige Amtsgericht.